Leistungsbewertung in der Oberstufe in Englisch

Zur Ermittlung der Gesamtzensur sind die Ergebnisse der Klausuren und die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht heranzuziehen. Der Anteil der schriftlichen und der sonstigen Leistungen beträgt jeweils 50%.

Bewertung der mündlichen und anderer fachspezifischer Leistungen. Hierzu zählen z. B.:

  • sachbezogene und kooperative Teilnahme am Unterrichtsgespräch (dazu gehören auch z. B. Debatten, Diskussionen),
  • Erheben relevanter Daten (z. B. Informationen sichten, gliedern und bewerten, in unterschiedlichen Quellen recherchieren, Interviews und Meinungsumfragen durchführen),
  • Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung,
  • Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokolle, Arbeitsmappen, Materialdossiers, Arbeits- und Lesetagebücher),
  • Präsentationen, auch mediengestützt (z. B. Referate, Vorstellung eines Thesenpapiers, Erläuterung eines Schaubildes, Darstellung von Arbeitsergebnissen),
  • verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team (z. B. planen, strukturieren, reflektieren, präsentieren),
  • szenische Darstellungen,
  • Umgang mit Medien und anderen fachspezifischen Hilfsmitteln,
  • Anwenden und Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen,
  • Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen,
  • mündliche Überprüfungen und kurze schriftliche Lernkontrollen,
  • häusliche Vor- und Nachbereitung,
  • freie Leistungsvergleiche (z. B. Teilnahme an Schülerwettbewerben

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In den Klausuren: 

  1. Textproduktion:
  • Die inhaltliche Leistung wird mit 40 %, die sprachliche Leistung wird mit 60% gewichtet.
  • Die Bewertung der sprachlichen Leistung orientiert sich an der Notenskala der EPA-Bund/Englisch.

2. Hörverstehen:

Als Grundlage zur Überprüfung des Hörverstehens dienen mehrere authentische Hörvorlagen aus Radiosendungen, Reden, Interviews, Gesprächen. Die Länge der einzelnen Vorlagen sollte 5 Minuten in der Regel nicht überschreiten. Die Gesamtdauer dieses Prüfungsteils liegt bei ca. 30 Minuten. Das Hörverstehen wird mittels geschlossener und halboffener Aufgabenformate überprüft. Dabei sind ca. 22-30 Items zu bearbeiten, damit eine Bewertung über das gesamte Notenspektrum gewährleistet werden kann. Mögliche Aufgabenformate sind:

  • Multiple Choice (mit drei oder max. vier Alternativen pro Item)
  • Zuordnungsaufgaben
  • Kurzantworten (mit 1-5 Wörtern)
  • Gelenktes Notizenfertigen (Vervollständigung von Sätzen, Tabellen, …)

Eine Beschränkung auf richtig/falsch-Aufgaben oder ein Multiple-Choice-Format mit nur zwei Alternativen ist wegen der Ratewahrscheinlichkeit nicht valide.

Bewertung: Für eine ausreichende Leistung (05 Notenpunkte) müssen mindestens 45% der Items und für eine gute Leistung (11 Notenpunkte) mindestens 75% der Items richtig bearbeitet worden sein.

Die Bewertung der Teilaufgabe Hörverstehen erfolgt auf Grundlage von Bewertungseinheiten (BE) und richtet sich nach einer einheitlichen Bewertungsskala.

3. Sprachmittlung / Mediation:

Die Bewertung der Sprachmittlung orientiert sich an dem Erlass vom 15.08.2011 – 33 – 82102/6 – 02/11, hier: Anlage zu Nr. 2.2 „Kombinierte Aufgaben in der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Englisch“.

4. Leseverstehen:

Auch wenn das Aufgabenformat Leseverstehen zurzeit nicht in der Abiturprüfung in Niedersachsen vorgesehen ist, sollte es weiterhin Bestandteil von Überprüfungsaufgaben sein. Für ein aussagekräftiges Aufgabenformat sind auch hier eine Mindestzahl von Items auf Grundlage mehrerer Texte erforderlich (vgl. Hörverstehen).